Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Handelsrechtskanzlei  Rechtsanwälte  Kontakt  Impressum  Datenschutz  Presse  Links  AGB

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien

 

Handelsrecht Handelsvertreterrecht Handelsvertretervertrag Ausgleichsanspruch § 89 HGB Vertriebsrecht/Vertriebsvertrag Internationales Handelsrecht UN-Kaufrecht CISG und Incoterms Incoterms CISG Transportrecht Gefahrgutbeförderungsgesetz ADSp Verkaufs-AGB AGB-Recht Geschäftsangaben Vertretung und Prokura Vertretungsmacht Handelsrichter Zollrecht Zollprüfung Zollwertberechnung Zollkodex

 

Handelsrecht Handelsvertreterrecht Vertragshändlerrecht Hannover Rechtsanwalt Vertriebsrecht Wettbewerbsverbot Provisionsrecht Handelsvertretervertragsrecht Speditionsrecht Lagerrecht  Transportrecht Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Wettbewerbsrecht Vertragshändler Ausgleichsanspruch § 89 HGB  Geltendmachung Ausschluss  Zollrecht Zollprüfung Internationales Handelsrecht Handelsrichter Kammer für Handelssachen Landgericht Prokura Incoterms CISG Zollrecht Transportrecht Speditionsrecht Firmennamensrecht

Handelsrechtskanzlei.. Handelsrecht.. Vertretungsmacht..

Handelsrechtskanzlei
Rechtsanwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Handelsrecht
Geschäftsangaben
Vertretung und Prokura
Vertretungsmacht
Handelsrichter
Handelsvertreterrecht
Handelsvertretervertrag
Ausgleichsanspruch § 89 HGB
Internationales Handelsrecht
UN-Kaufrecht CISG und Incoterms
Zollrecht
Zollprüfung
Zollwertberechnung
Zollkodex
Vertriebsrecht/Vertriebsvertrag
Transportrecht
Gefahrgutbeförderungsgesetz
ADSp
GüKGrKabotageV
Verkaufs-AGB
AGB-Recht
Handelsgesetzbuch
Incoterms
CISG
Kontakt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Impressum
Datenschutz
Presse
Links
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@handelsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@handelsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@handelsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@handelsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@handelsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@handelsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@handelsrechthannover.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@handelsrechthannover.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@handelsrechthannover.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@handelsrechthannover.de

Vertretungsmacht im Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht enthält verschiedene Sonderregelungen zur Vertretungsbefugnis der jeweiligen Gesellschafter:

BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR): Grundsätzlich besteht bei der GbR Gesamtvertretungsmacht, das heißt, Rechtsgeschäfte mit Dritten sind nur dann wirksam, wenn sie von allen Gesellschaftern gemeinsam abgeschlossen wurden. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch beliebige Abweichungen von diesem Grundsatz vereinbart werden.

Offene Handelsgesellschaft (OHG): Zur Vertretung der OHG ist jeder Gesellschafter ermächtigt, der nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. Ein entsprechender Ausschluss ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bleibt ein Gesellschafter allein oder mit anderen Gesellschaftern vertretungsbefugt, so erstreckt sich diese Vertretungsmacht auf sämtliche denkbaren gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte. Eine Beschränkung dieses Vertretungsumfangs ist gegenüber Dritten nicht möglich.

Kommanditgesellschaft (KG): Die Vertretungsmacht des Komplementärs einer KG entspricht der des OHG-Gesellschafters. Eine Besonderheit ergibt sich dagegen für den Kommanditisten: Er ist von der organschaftlichen Vertretung ausgeschlossen, gehört also nicht zu den Personen, durch die eine KG nach dem Gesetz handelt. Unabhängig davon kann er jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen rechtsgeschäftlich bevollmächtigt und sogar zum Prokuristen ernannt werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), auch in der Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG (haftungsbeschränkt): Die GmbH wird durch den Geschäftsführer vertreten; mehrere Geschäftsführer müssen gemeinsam handeln, wenn nichts anderes bestimmt ist. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist nach außen nicht beschränkbar.

Die Rechtsscheinvollmachten

Die Rechtsprechung hat zwei Fallgruppen entwickelt, wonach ein Gewerbetreibender die Geschäfte eines vermeintlichen Vertreters auch ohne ausdrückliche Bevollmächtigung als bindend akzeptieren muss:

Der Gewerbetreibende lässt es über einen längeren Zeitraum wissentlich geschehen, dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt ("Duldungsvollmacht").

Der Gewerbetreibende kannte zwar das Handeln des Scheinvertreters nicht, hätte es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können ("Anscheinsvollmacht").

Die Bindungswirkung für den Gewerbetreibenden entfällt nur dann, wenn der Vertragspartner nicht schutzwürdig erscheint, zum Beispiel weil er das Fehlen der Vertretungsmacht kannte. Insgesamt führen diese Grundsätze zu erheblichen Haftungsrisiken für den Geschäftsinhaber, so dass dieser sein Verhalten jederzeit kritisch beobachten sollte. Hier gewinnen etwa die Fälle an Bedeutung, in denen ein ehemals Bevollmächtigter trotz Beendigung seines Vertrages mit dem Unternehmen weiterhin nach außen agiert oder in denen ein Angestellter sich unter Duldung des Inhabers Kompetenzen anmaßt. Um einem falschen Rechtsschein von vornherein vorzubeugen, kann der Geschäftsinhaber seine Kunden etwa per Rundschreiben vom Erlöschen der Vollmacht unterrichten.

Rechtsfolgen beim Fehlen der Vertretungsbefugnis für ein konkretes Geschäft

Handelt ein Vertreter ohne die erforderliche Vollmacht, so wird der angeblich Vertretene nur dann rechtlich verpflichtet, wenn er das Geschäft nachträglich genehmigt. Verweigert er die Genehmigung, ist die Angelegenheit für ihn erledigt. Ein Schaden kann für ihn - abgesehen von den Fällen der Rechtsscheinvollmacht - nicht entstehen. Der Vertragspartner muss sich wegen etwaiger Ansprüche allein an den vermeintlichen Vertreter halten, der ihm nach seiner Wahl zur Erfüllung des Vertrages oder zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Die Ersatzpflicht des vermeintlichen Vertreters ist nach dem Gesetz eingeschränkt, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht nicht kannte. Die Haftung entfällt vollständig, sofern der andere Teil wusste oder hätte wissen müssen, dass eine Bevollmächtigung tatsächlich nicht bestand.

 

 

 Handelsrecht Hannover UN-Kaufrecht CISG  Ausgleich, Anspruch, Recht, Anwalt, Kanzlei, Handel, Vertreter, Vertrieb, Versicherung, Händler, Vertrag, Provision, Buchauszug, Bucheinsicht, Rück, Forderung, 89, b, hgb,, Seminare, Vertrieb, Recht, Handel, Vertreter, Versicherung, Franchisenehmer, Vertrag, Händler, Makler, Mehrfachgeneralagent, aktuel, neu, Termin, aus, ge, bucht, voll, Newsletter, New, Letter, leter, email, e, mail, Mandant, Mandanten, Post, elektronisch, e, München, Muenchen, munchen, I, H, K, , Handel, Vertreter, Recht, Anwalt, Anwälte, Aktuell, Versicherung, vermittler, Haftung, Dynamik, Provision, Franchise, Ausgleich, Gericht, stand, gerichtstand, Anspruch, Tankstelle, Halter, Pächter, Shop, Geschäft, Pacht, bgh, OLG, LG, AG, Verjährung, Frist, Ausschließlichkeit, Makler, Franchis, Franchise, Courtage, ver, jären, järung, er, füllt, füllung, füllen, fühlt, fühlung, fühlen, Berater, berahten, Berahtung, Auschluss, Ausschluß, Auschluß, Struki, Strukki, Strukie, Strukkie, Struky, Strukky, verwirken, Konkurrenz, konkurenz, ausser, außer, ordentlich, wieder, ruf, Buchasuzug, Buchauszug, intensievierung, intensievieren, intensifierung, intensifieren, intensiewierung, intensiwieren, insolvent, insolventz, insolvens, konkurs, bankrot, bankrott, pleite, erklerung, aufklerung, wett, wet, bewerb, wiedrig, keit, Telephon, werben, u, w, g, franchiese, Fränscheis, vertragshändler, Vertrag, händler, Gericht, stand, international, grenze, grentze, grentse, europa, europäisch, arbeit, nehmer, geber, Agent, Agentur, Versicherer, Erfüllung, erfühlt, erfühlung, bewaren, Arbeit, Gericht, Gesetz, Gesezt, Font, Fong, fon, konkludent, Ham, Rente, Pension, Boni, bonuse, bonusse, Schein, Selbstständigkeit, selbstständig, Selbst, ständig, Bestand, daten, Bestandsdaten, Kunden, Daten, Liste, A, G, B, s, en, allgemeine, algemein, geschäft, bedingung, Geschäftsbedingung, Neben, Beruf, tätigkeit, job, ABG, angestellt, angestellter, angestelt, reisender, ausen, aussen, dinst, dihnst, ablegen, changse, Change,  Glos, Bundeswirtschaftsministerium, Minister, aktivieren, aktiviren, Einstand, Betrag, Einstandsbetrags, gerichtstand, verdihnt, verdiehnt, zurück, prowision, Mehrwertsteuer, MwSt, Kolektion, Agent, Schaden, Ersatz, Ersazt, beleidigen, drohen, droen, Droung, vermittlung, vermittler,  kapital, anlage, vermittler, Auge, außer, auser, ausser, Rechtsform, Änderung, juristische, natürliche, Person, GmbH, AG, GbR, Finanzdienstleistungen, Finanz, Dienst, Leistung, ordentlich, Europpäischer, Gerichtshof, EuGH, e, u, g, h, system, entsprechend, Analogie, Hauptvertreter, Untervertreter, Compact, kompact, kompakt, compakt, sales, Business, Busines, Scheinselbstständigkeit, Scheinselbständigkeit, Handel, Vertreter, Versicherung, Recht, Vertrag, Makler, Anwälte, Ausgleich, Anspruch, Provision, Vertrieb, EU, Vermittler, Vermittlung, Richtlinie, Sprechung, Beitrag, Beiträge drucken  Handelsvertreterrecht Handelsvertretervertrag  Wettbewerbsverbot nachvertraglich Provisionsanspruch des Handelsvertrerers Alleinhandelsvertrter Mehrfirmenhandelsvertreter Bezirkshandelsvertreter Versicherungsvertreter Bausparkassenvertrter Unterhandelsvertreter Nebenberuf Kommissionär Franchisenehmer Handelsmakler speichern  Ausgleichsanspruch Bonner Palettenklauseln Lagervertrag Einlagerer Palettentausch Luftfracht Montrealer Übereinkommen Spediteur Versender grobes Organisationsverschulden grenzüberschreitend Kölner Palettenklauseln Frachtführer Warschauer Abkommen CMR Ladehilfsmitteltausch Straßengüterverkehr Wertersatz Haftung Verlader Transportauftrag Haager Übereinkommen ADSp Haftungsbegrenzung Seefracht Visby-Regeln Frachtvertrag Transportschaden zurück  Speditionsrecht Transportrecht Lagerrecht Kommissionsrecht Kommissionsgeschäft Einfuhrrecht Ausfuhrrecht Zollwertberechnung Zollwertrecht Zollkodex DVO Anwalt  Handelsrecht,Handelsvertreter,Handelsvertreterrecht,Vertreibsrecht,Hannover,international,Kaufmannsrecht Online-Anfrage

 

 

 

horak. Rechtsanwälte / Fachanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Tel 0511/357356/0  Fax 0511/357356/29  info@handelsrechthannover.de