ADSp-ErläuterungenDie ADSp bieten eine klare, standardisierte Grundlage für Speditionsgeschäfte und schaffen rechtliche Sicherheit für Auftraggeber und Spediteure. Sie harmonisieren die Haftung, Pflichten und Rechte der Parteien und sind an internationale Abkommen angepasst. Im internationalen Handelsverkehr ergänzen sie Regelungen wie die CMR, das Montrealer Übereinkommen oder die Haager-Visby-Regeln. Trotz ihrer Vorteile sind die ADSp freiwillig und sollten explizit vereinbart werden, um rechtlich wirksam zu sein. Alternativen wie eigene AGB oder internationale Standardbedingungen bieten zusätzliche Flexibilität. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind ein bewährtes Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Spediteuren und Auftraggebern im Speditionsgeschäft regelt. Sie bieten rechtliche Sicherheit und standardisierte Rahmenbedingungen für nationale und internationale Speditionsgeschäfte.
1. Grundlagen der ADSp1.1 Definition- Die ADSp sind allgemeine Geschäftsbedingungen, die das Verhältnis zwischen Spediteur und Auftraggeber standardisieren.
- Aktuelle Version: ADSp 2017, gemeinschaftlich entwickelt von Spediteurs- und Handelsverbänden.
1.2 Geltungsbereich- Anwendbar auf alle Arten von Speditions-, Transport- und Lagerdienstleistungen, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
1.3 Ziele- Schaffung einheitlicher Standards für Speditionsgeschäfte.
- Verteilung von Risiken und Verantwortung zwischen Auftraggeber und Spediteur.
- Minimierung von Streitigkeiten durch klare Regelungen.
2. Rechte und Pflichten nach den ADSp2.1 Rechte und Pflichten des SpediteursPflichten: - Sorgfaltspflicht (§ 3 ADSp):
- Der Spediteur muss die Interessen des Auftraggebers wahren und die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen.
- Auswahlpflicht (§ 7 ADSp):
- Der Spediteur haftet für die sorgfältige Auswahl von Unterfrachtführern oder Lagerhaltern.
- Informationspflicht (§ 6 ADSp):
- Der Spediteur muss den Auftraggeber über Verzögerungen oder Schäden informieren.
Rechte: - Vergütungsanspruch (§ 4 ADSp):
- Der Spediteur hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und Ersatz für notwendige Auslagen.
- Pfandrecht (§ 14 ADSp):
- Zur Sicherung seiner Forderungen hat der Spediteur ein Pfandrecht an den Gütern.
2.2 Rechte und Pflichten des AuftraggebersPflichten: - Bereitstellungspflichten (§ 6 ADSp):
- Der Auftraggeber muss die Güter transportfähig verpacken und bereitstellen.
- Gefahrgut (§ 6 Abs. 3 ADSp):
- Der Auftraggeber muss den Spediteur über besondere Eigenschaften der Güter (z. B. Gefahrgut) informieren.
Rechte: - Anspruch auf ordnungsgemäße Leistung (§ 3 ADSp):
- Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Spediteur die Transport- und Lagerdienstleistungen vertragsgemäß erbringt.
- Schadensersatz (§ 23 ADSp):
- Bei Pflichtverletzungen des Spediteurs hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz.
3. Haftung nach den ADSp3.1 Haftungsgrundsätze- Grundsatz der verschuldensabhängigen Haftung (§ 23 ADSp):
- Der Spediteur haftet, wenn Schäden durch schuldhaftes Verhalten entstehen.
- Haftungsbegrenzung (§ 23 ADSp):
- Die Haftung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm begrenzt (gemäß § 431 HGB).
3.2 Haftungsausschlüsse- Keine Haftung bei:
- Höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen).
- Unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber.
- Natürlichem Schwund oder Verderb.
3.3 Multimodale Transporte- Für Transporte mit mehreren Verkehrsträgern gelten die jeweiligen internationalen Übereinkommen (z. B. CMR, Montrealer Übereinkommen). Die ADSp passen sich daran an.
4. Bedeutung der ADSp4.1 Vorteile- Standardisierung:
- Einheitliche Bedingungen minimieren Streitigkeiten und Unsicherheiten.
- Risikoabsicherung:
- Haftungsbegrenzungen schützen Spediteure vor unverhältnismäßigen Forderungen.
- Flexibilität:
- Die ADSp decken verschiedene Speditionsleistungen ab, vom Straßentransport bis zur Lagerung.
4.2 Kritikpunkte- Ungleiche Machtverhältnisse:
- Auftraggeber könnten die Haftungsbegrenzungen als zu restriktiv empfinden.
- Anwendbarkeit:
- Die ADSp sind keine gesetzliche Vorschrift und gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
5. Internationaler Rechtsverkehr und die ADSp5.1 Anpassung an internationale Regelungen- Die ADSp berücksichtigen internationale Transportabkommen:
- CMR (Straßengüterverkehr):
- Einheitliche Haftung für grenzüberschreitende Transporte.
- Montrealer Ãœbereinkommen (Luftfracht):
- Haftung des Spediteurs auf 19 SZR/kg.
- Haager-Visby-Regeln (Seefracht):
- Haftung auf 2 SZR/kg oder 666,67 SZR pro Einheit.
5.2 Nutzung in grenzüberschreitenden Geschäften- Die ADSp werden häufig in internationalen Speditionsgeschäften verwendet, müssen jedoch an das nationale Recht des Empfänger- oder Absenderlandes angepasst werden.
- Beispiel: Ein Spediteur organisiert multimodale Transporte von Deutschland nach China unter Berücksichtigung der ADSp und der CMR.
6. Alternativen und Ergänzungen zu den ADSp6.1 Eigene AGB- Unternehmen können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickeln, die spezifische Geschäftsmodelle besser abdecken.
6.2 Internationale Standardbedingungen- FIATA AGB:
- Internationale Speditionsbedingungen der FIATA (International Federation of Freight Forwarders Associations).
- NSAB (Nordic Freight Forwarding Terms):
- Geltend in den nordischen Ländern, ähnlich den ADSp.
6.3 Individuelle Verträge- Spezielle Vereinbarungen können die ADSp ergänzen oder ersetzen, z. B. bei besonders wertvollen oder gefährlichen Gütern.
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