FrachtvertragEin Frachtvertrag regelt die Durchführung eines Transports durch den Frachtführer im Auftrag eines Absenders, einschließlich Vergütung, Haftung und Fristen. Ergänzungen wie Währungsregelungen, Schiedsgerichtsbarkeit oder internationale Vorschriften wie die CMR sind für grenzüberschreitende Transporte besonders wichtig. Speditionsverträge und Handelsvertreterverträge bieten Alternativen für andere Geschäftsmodelle, abhängig von der gewünschten Flexibilität und dem Umfang der Verpflichtungen. Frachtvertrag nach HGBZwischen: Absender (Auftraggeber): [Name des Absenders] [Adresse] [Handelsregister: Registernummer, Registergericht] und Frachtführer (Auftragnehmer): [Name des Frachtführers] [Adresse] [Handelsregister: Registernummer, Registergericht] wird folgender Frachtvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Der Frachtführer verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegte Ware von [Abholort] nach [Zielort] zu befördern und an den Empfänger [Name und Adresse] auszuliefern. (2) Der Transport erfolgt gemäß den §§ 407 ff. HGB. (3) Art, Menge und Zustand der zu transportierenden Ware sind im Frachtbrief oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung detailliert festzuhalten.
§ 2 Pflichten des Frachtführers(1) Der Frachtführer übernimmt die Verpflichtung: - Die Ware ordnungsgemäß zu übernehmen, zu transportieren und unbeschädigt am Zielort abzuliefern,
- Den Transport mit der gebotenen Sorgfalt und gemäß den vereinbarten Bedingungen durchzuführen,
- Den Absender über Verzögerungen, Schäden oder andere Probleme während des Transports unverzüglich zu informieren.
(2) Der Frachtführer haftet gemäß §§ 425 ff. HGB für Verlust oder Beschädigung der Ware, solange sie sich in seiner Obhut befindet.
§ 3 Pflichten des Absenders(1) Der Absender ist verpflichtet: - Die Ware rechtzeitig und in einem transportfähigen Zustand bereitzustellen,
- Den Frachtführer über alle relevanten Informationen, insbesondere über Gefahrgut (§ 410 HGB) oder besondere Handhabungsvorschriften, zu informieren,
- Die vereinbarte Fracht zu zahlen (§ 407 Abs. 2 HGB).
(2) Der Absender haftet für Schäden, die durch unzureichende Verpackung oder fehlerhafte Angaben entstehen (§ 411 HGB).
§ 4 Frachtbrief(1) Der Absender stellt einen Frachtbrief aus, der folgende Informationen enthält: - Absender, Empfänger und Frachtführer,
- Art, Menge und Gewicht der Ware,
- Besondere Anforderungen (z. B. Gefahrgut, Kühlung).
(2) Der Frachtführer bestätigt die Übernahme der Ware durch Unterzeichnung des Frachtbriefs.
§ 5 Vergütung(1) Die Frachtvergütung beträgt [Betrag] EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. (2) Zahlungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsstellung fällig. (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
§ 6 Haftung(1) Der Frachtführer haftet für Verlust oder Beschädigung der Ware bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm des Rohgewichts der Ware (§ 431 HGB). (2) Der Frachtführer haftet nicht, wenn der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die er nicht vermeiden konnte (§ 426 HGB). (3) Optionale Klausel: Der Absender kann eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.
§ 7 Lieferfristen(1) Der Frachtführer verpflichtet sich, die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. (2) Bei Lieferverzug haftet der Frachtführer für nachgewiesene Verzögerungsschäden, jedoch begrenzt auf die dreifache Frachtvergütung (§ 431 Abs. 3 HGB).
§ 8 Gefahrgut(1) Der Absender ist verpflichtet, den Frachtführer über das Vorliegen von Gefahrgut und die damit verbundenen Anforderungen rechtzeitig zu informieren (§ 410 HGB). (2) Der Frachtführer ist berechtigt, den Transport von Gefahrgut abzulehnen, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden.
§ 9 Kündigung(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien vor Beginn des Transports gekündigt werden. (2) Nach Beginn des Transports ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich (§ 415 HGB).
§ 10 Geheimhaltung(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. (2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Frachtführers. (2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere den Vorschriften des HGB. (3) Optionale internationale Regelung: Für grenzüberschreitende Transporte können ergänzend die Vorschriften der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) herangezogen werden.
Optionale KlauselnSchiedsklausel: "Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der ICC entschieden." Force-Majeure-Klausel: "Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Regierungsmaßnahmen)." Mindestvolumenvereinbarung: - "Der Absender verpflichtet sich, jährlich mindestens [Menge] Tonnen Ware zu versenden."
Rückführungsregelung: - "Nicht zugestellte Waren sind auf Kosten des Absenders zurückzuführen."
Bonusregelung: - "Der Frachtführer erhält einen Bonus von [Betrag], wenn die Lieferzeiten in [Prozentsatz] % der Transporte eingehalten werden."
Ergänzungen für internationale HandelsvertreterverträgeRechtswahl: - Festlegung des anwendbaren Rechts (z. B. UNIDROIT-Prinzipien, deutsches Recht, CMR-Regeln).
Sprachregelung: - Vertragssprache und Anforderungen an beglaubigte Ãœbersetzungen.
Zollabwicklung: - Integration spezifischer Regelungen zur Verantwortung für Zoll- und Einfuhrdokumente.
Währungsregelungen: - Festlegung der Zahlungswährung und Absicherung gegen Wechselkursschwankungen.
Schiedsgerichtsbarkeit: - Vereinbarung eines neutralen Schiedsgerichts (z. B. ICC) zur Lösung grenzüberschreitender Streitigkeiten.
AlternativenAspekt | Frachtvertrag | Speditionsvertrag | Handelsvertretervertrag |
---|
Rechtsgrundlage | §§ 407–450 HGB | §§ 453–466 HGB | §§ 84–92c HGB | Aufgabenbereich | Durchführung des Transports | Organisation des Transports | Vermittlung von Geschäften | Haftung | Haftung für Verlust oder Beschädigung | Haftung für unsachgemäße Organisation | Keine Haftung für Ware oder Schäden | Vergütung | Frachtkosten | Speditionsvergütung + Zusatzleistungen | Provision auf abgeschlossene Geschäfte | Anwendung | National und international | National und international | Langfristige Geschäftsbeziehungen |
|