FirmaDie Regelungen zur Firma gewährleisten Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Sie folgen in Europa ähnlichen Prinzipien, wobei es länderspezifische Unterschiede bei Rechtsformen, Haftung und Namensvorgaben gibt. Handelsregister bieten eine zentrale Informationsquelle und ermöglichen es, die Unternehmensstruktur und -verhältnisse europaweit nachzuvollziehen. Handelsrechtliche Vorschriften zur FirmaDie Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Sie dient der Identifikation im Geschäftsverkehr und hat spezifische Anforderungen, die rechtlich geregelt sind.
1. Handelsrechtliche Vorschriften zur Firma in Deutschland1.1 Definition und Funktion der Firma- Definition (§ 17 HGB):
Die Firma ist der Name des Kaufmanns im rechtlichen Sinne, unter dem er klagen und verklagt werden kann. - Funktion:
- Unterscheidung von anderen Unternehmen.
- Identifikation im Geschäftsverkehr.
- Öffentlichkeitswirkung.
1.2 Grundsätze zur Führung der FirmaUnterscheidbarkeit (§ 18 HGB) - Die Firma muss sich von anderen bereits bestehenden Firmen im Handelsregister des gleichen Amtsgerichtsbezirks deutlich unterscheiden.
- Beispiel: Eine Firma „Müller Maschinenbau GmbH“ kann nicht existieren, wenn bereits eine „Müller Maschinen GmbH“ eingetragen ist.
Firmenwahrheit (§ 18 HGB) - Die Firma darf nicht irreführend sein. Sie muss den tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens entsprechen.
- Beispiel: Ein Kleingewerbetreibender darf sich nicht „AG Müller“ nennen, wenn keine Aktiengesellschaft vorliegt.
Firmenbeständigkeit (§ 21 HGB) - Bei einem Wechsel des Inhabers darf die bisherige Firma fortgeführt werden, sofern der bisherige Inhaber zustimmt und ein entsprechender Zusatz erfolgt („ehemals“ oder „Inhaberwechsel“).
- Beispiel: „Meier KG, Inhaber Müller.“
Firmenöffentlichkeit (§ 29 HGB) - Jede Firma muss ins Handelsregister eingetragen werden, um ihre Existenz und Änderungen öffentlich nachvollziehbar zu machen.
Firmenklarheit (§ 30 HGB) - Der Name muss klar und eindeutig sein. Abkürzungen oder Fantasienamen sind erlaubt, dürfen jedoch keine Verwechslung oder Irreführung verursachen.
1.3 Rechtliche Folgen der Verwendung der FirmaHaftung: - Der Inhaber einer Firma haftet mit seinem gesamten Vermögen, wenn es sich um eine Personengesellschaft (z. B. e.K.) oder Einzelkaufmann handelt.
- Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) haftet die Gesellschaft selbst.
Klagefähigkeit (§ 17 HGB): - Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Markenschutz: - Die Firma genießt Schutz durch das Markengesetz, wenn sie als Marke eingetragen ist oder als Unternehmenskennzeichen genutzt wird.
2. Arten von Firmen in Deutschland2.1 Nach dem NamenPersonenfirma - Firma besteht aus dem Namen des Inhabers.
- Beispiel: „Hans Meier e.K.“
Sachfirma - Firma beschreibt den Unternehmensgegenstand.
- Beispiel: „Maschinenbau GmbH.“
Fantasiefirma - Frei erfundener Name ohne direkten Bezug zum Inhaber oder Gegenstand.
- Beispiel: „TechNova AG.“
Mischfirma - Kombination aus Personen-, Sach- und Fantasienamen.
- Beispiel: „Müller Software Solutions GmbH.“
2.2 Nach der Rechtsform- Einzelunternehmer:
- Personengesellschaften:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): „Meier und Partner OHG.“
- Kommanditgesellschaft (KG): „Schmidt KG.“
- Kapitalgesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): „TechTrade GmbH.“
- Aktiengesellschaft (AG): „Solar Systems AG.“
3. Regelungen zur Firma in Europa und UK3.1 Einheitliche Grundprinzipien in EuropaDie EU verfolgt harmonisierte Ansätze zur Regelung von Firmen, vor allem durch Richtlinien und Verordnungen: - Transparenzprinzip: Offenlegungspflichten über Handelsregister.
- Unterscheidbarkeit: Schutz vor Verwechslungen mit bestehenden Firmen.
- Funktionale Eintragungen: Eintragung von Firmen bei zentralen Handelsregistern.
3.2 Besonderheiten der MitgliedsstaatenFrankreich: RCS (Registre du Commerce et des Sociétés)- Regelungen:
- Firmenname muss im RCS eingetragen sein.
- Keine irreführenden Angaben.
- Rechtsformen:
- Société Anonyme (SA), Société à Responsabilité Limitée (SARL).
- Haftung:
- SA: Aktionäre haften beschränkt.
- Einzelunternehmer: Volle Haftung.
Italien: Registro delle Imprese- Regelungen:
- Firmennamen müssen eindeutig und nicht irreführend sein.
- Pflichtangaben wie Gesellschaftskapital.
- Rechtsformen:
- S.r.l. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
- S.p.A. (Aktiengesellschaft).
- Haftung:
- Wie in Deutschland: Kapitalgesellschaften haften beschränkt.
Spanien: Registro Mercantil- Regelungen:
- Firmen dürfen keine Verwechslungsgefahr bieten.
- Pflicht zur Eintragung im Registro Mercantil.
- Rechtsformen:
- S.L. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
- S.A. (Aktiengesellschaft).
- Haftung:
- S.L. haftet nur mit Gesellschaftsvermögen.
UK: Companies House- Regelungen:
- Firmenname muss sich klar von bestehenden Namen unterscheiden.
- Keine irreführenden Namen erlaubt.
- Rechtsformen:
- Ltd (Limited Company).
- Plc (Public Limited Company).
- Haftung:
- Ltd: Haftung ist auf das Kapital beschränkt.
4. Zugriff auf Firmeninformationen in EuropaDie Handelsregister in europäischen Staaten und UK bieten öffentliche Einblicke in Firmendaten:
5. Haftungsfolgen und Beschränkungen5.1 Haftungsfolgen- Einzelkaufmann und Personengesellschaften:
- Volle persönliche Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen.
- Kapitalgesellschaften:
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt.
5.2 Haftungsbeschränkung- Rechtsformwahl:
- Gründung einer GmbH oder AG zur Begrenzung der Haftung.
- Vertragsgestaltung:
- Haftungsausschlüsse in AGB oder individuellen Verträgen.
- Versicherungen:
- Betriebshaftpflicht oder Produkthaftungspolicen.
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