Chartervertrag SeeverkehrDieser Chartervertrag regelt die Vermietung eines Schiffes für Reise- oder Zeitcharter, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Parteien, Haftungsregelungen und Vergütung. Er berücksichtigt internationales Seehandelsrecht wie die Hague-Visby-Regeln, ergänzt durch eine ICC-Schiedsklausel, die den ordentlichen Rechtsweg ausschließt. Ergänzungen wie Force-Majeure-Regelungen, Bunkerregelungen oder Havarie-Klauseln bieten zusätzliche Flexibilität und Sicherheit für beide Parteien. Internationaler Chartervertrag im SeeverkehrZwischen: Charterer (Mieter): [Name des Charterers] [Adresse] und Eigentümer (Vermieter): [Name des Eigentümers] [Adresse] wird folgender internationaler Chartervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Der Eigentümer verpflichtet sich, das Schiff [Name des Schiffes, IMO-Nummer], für den Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] oder für eine bestimmte Reise von [Startort] nach [Zielort] an den Charterer zu vermieten. (2) Der Charterer erhält das Recht, das Schiff für den vereinbarten Zweck (z. B. Transport von [Art der Ladung]) zu nutzen, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen. (3) Der Vertrag unterliegt den internationalen Regeln des Seeverkehrs, einschließlich der Hague-Visby-Regeln, der Hamburg-Regeln oder, soweit anwendbar, den Rotterdam-Regeln.
§ 2 Schiff und Ausstattung(1) Das Schiff wird in einem see- und ladungstauglichen Zustand zur Verfügung gestellt. (2) Der Eigentümer sorgt für die Bereitstellung der notwendigen Besatzung, Treibstoffversorgung (bei Bareboat-Charter durch den Charterer) und Sicherheitsausrüstung, die den internationalen Standards (z. B. SOLAS, MARPOL) entsprechen. (3) Der Charterer darf die Ausrüstung des Schiffes nicht ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers ändern oder verwenden.
§ 3 Chartertyp(1) Reisecharter: Der Eigentümer übernimmt die Verantwortung für den Transport der Fracht von [Abgangshafen] nach [Zielhafen]. - Der Charterer ist verpflichtet, die Ladung rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Zeitcharter: Der Charterer mietet das Schiff für den Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] und übernimmt alle Betriebskosten (z. B. Treibstoff, Hafengebühren). (3) Bareboat-Charter: Der Charterer übernimmt die volle Kontrolle über das Schiff, einschließlich Betrieb, Besatzung und Instandhaltung.
§ 4 Rechte und Pflichten des Charterers(1) Der Charterer verpflichtet sich: - Das Schiff nur für den vereinbarten Zweck und im Einklang mit den internationalen Vorschriften zu nutzen,
- Die Beladung, Sicherung und Entladung der Ladung zu organisieren,
- Alle Hafengebühren, Lotsegebühren und andere Kosten zu übernehmen (bei Zeitcharter oder Bareboat-Charter).
(2) Der Charterer trägt die Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Schiffes oder fehlerhafte Beladung entstehen.
§ 5 Rechte und Pflichten des Eigentümers(1) Der Eigentümer verpflichtet sich, das Schiff in einem sicheren und ladungstauglichen Zustand zu übergeben (§§ 536 BGB i. V. m. internationalem Seehandelsrecht). (2) Der Eigentümer ist verantwortlich für: - Die Einhaltung internationaler Sicherheits- und Umweltvorschriften,
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung des Schiffes (außer bei Bareboat-Charter),
- Versicherung des Schiffes gegen typische Risiken (z. B. Havarie, Feuer).
§ 6 Fracht und Zahlung(1) Der Charterer zahlt dem Eigentümer eine Charterrate in Höhe von [Betrag] USD/EUR pro Tag/Woche/Monat. (2) Die Zahlung erfolgt im Voraus in regelmäßigen Intervallen, wie folgt: [Details zu Zahlungsmodalitäten, z. B. monatlich bis zum [Datum]]. (3) Bei Zahlungsverzug ist der Eigentümer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [Prozentsatz] % pro Monat zu erheben.
§ 7 Haftung und Versicherung(1) Der Eigentümer haftet für Schäden, die durch einen nicht ladungstauglichen Zustand des Schiffes entstehen, begrenzt auf die Haftungsregelungen der Hague-Visby-Regeln oder anderer internationaler Abkommen. (2) Der Charterer haftet für Verluste oder Schäden, die durch unsachgemäße Ladung, Beladung oder Nutzung entstehen. (3) Beide Parteien sind verpflichtet, eine angemessene Versicherung abzuschließen: - Der Eigentümer für das Schiff (P&I-Versicherung),
- Der Charterer für die Fracht (Transportversicherung).
§ 8 Höhere Gewalt (Force Majeure)Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, Piraterie oder behördliche Anordnungen.
§ 9 Beendigung des Vertrags(1) Der Vertrag endet automatisch mit der Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen oder bei Ablauf der vereinbarten Mietdauer. (2) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei: - Wesentlichen Vertragsverletzungen,
- Zahlungsunfähigkeit einer Partei,
- Erheblichem Schaden am Schiff, der den Weiterbetrieb unmöglich macht.
§ 10 Schiedsgerichtsbarkeit und Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges(1) Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden endgültig durch ein Schiedsgericht gemäß der ICC-Schiedsgerichtsordnung entschieden. (2) Sitz des Schiedsgerichts ist [z. B. London]. (3) Die Sprache des Schiedsverfahrens ist [z. B. Englisch]. (4) Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht(1) Dieser Vertrag unterliegt dem internationalen Seehandelsrecht, insbesondere den Hague-Visby-Regeln, den Rotterdam-Regeln oder den Hamburg-Regeln, soweit anwendbar. (2) Ergänzend gilt das nationale Recht des Eigentümers oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Rechtsordnung.
Optionale KlauselnBunkerregelung (Zeitcharter): "Der Charterer übernimmt die Kosten für Treibstoff (Bunker) und stellt sicher, dass der Bunkerstand bei Vertragsende dem zu Beginn übergebenen entspricht." Ladungsvolumen und Beladung: - "Der Charterer garantiert ein Mindestladungsvolumen von [Menge in Tonnen] pro Reise."
Havarie-Gemeinschaft: - "Im Falle einer Havarie wird die Schadensaufteilung gemäß den York-Antwerp-Regeln vorgenommen."
Vertragliche Strafen: - "Für jede verspätete Zahlung der Charterrate wird eine Vertragsstrafe von [Betrag] USD/EUR fällig."
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