DienstvertragDieser Dienstvertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Kaufleuten und umfasst Regelungen zu Vergütung, Haftung, Kündigung und Freistellung sowie Vertragsstrafen bei Pflichtverletzungen. Besondere Klauseln wie Vertraulichkeit, Mitwirkungspflichten und Force-Majeure können individuell ergänzt werden. Für internationale Verträge können Alternativen wie die UNIDROIT-Prinzipien oder das CISG herangezogen werden, um globale Standards zu integrieren. Dienstvertrag zwischen Kaufleuten nach HGBZwischen: Auftraggeber: [Name des Auftraggebers] [Adresse] [Handelsregister: Registernummer, Registergericht] und Auftragnehmer: [Name des Auftragnehmers] [Adresse] [Handelsregister: Registernummer, Registergericht] wird folgender Dienstvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die folgenden Dienstleistungen für den Auftraggeber zu erbringen: - Beschreibung der Dienstleistungen: [Detaillierte Aufgabenbeschreibung].
- Ort der Dienstleistung: [z. B. Geschäftsräume des Auftraggebers].
(2) Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet (§ 611 BGB).
§ 2 Vertragsdauer(1) Der Vertrag beginnt am [Datum] und läuft bis zum [Datum] (befristet) bzw. auf unbestimmte Zeit (unbefristet). (2) Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von [z. B. einem Monat] zum Monatsende kündigen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 626 BGB).
§ 3 Vergütung(1) Die Vergütung beträgt [Betrag] EUR netto pro Monat/Stunde/Dienstleistung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. (2) Zahlungsziel: Innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsstellung. (3) Verzugszinsen: Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
§ 4 Mitwirkungspflichten des AuftraggebersDer Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die für die Erfüllung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Arbeitsmittel und Zugang zu relevanten Räumlichkeiten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Haftung und Schadensersatz(1) Auftragnehmer: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen (§ 280 BGB). (2) Auftraggeber: Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen. (3) Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 6 FreistellungDer Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Erbringung der Dienstleistungen resultieren (z. B. Urheberrechtsverletzungen oder Schadensersatzansprüche). Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über entsprechende Ansprüche.
§ 7 VertragsstrafeFür jeden Fall der schuldhaften Nichterfüllung wesentlicher vertraglicher Pflichten zahlt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] EUR, maximal jedoch [Höchstbetrag]. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, geheim zu halten. (2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von [z. B. 2 Jahren].
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. (2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht (HGB/BGB). (3) Alternative internationale Regelung: Für grenzüberschreitende Verträge können die Grundsätze des internationalen Handelsrechts (z. B. UNIDROIT Principles) oder die Bestimmungen des CISG vereinbart werden.
§ 10 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Optionale KlauselnSchiedsklausel: "Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der ICC endgültig entschieden." Force-Majeure-Klausel: "Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Epidemien)." Erweiterte Kündigungsregelung: "Nach einer Vertragsdauer von [Zeitraum] kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von [Zeitraum] gekündigt werden." Leistungsnachweise: "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, regelmäßige Berichte über die erbrachten Dienstleistungen vorzulegen."
Vergleich deutsches und internationales RechtKriterium | Deutsches Recht (BGB/HGB) | Internationale Standards (z. B. UNIDROIT, CISG) |
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Haftung für Pflichtverletzungen | Verschuldensabhängige Haftung (§§ 280 ff. BGB) | Haftungsregelungen sind individuell verhandelbar. | Freistellung | Nach vertraglicher Vereinbarung | Keine automatische Regelung, muss explizit sein. | Vertragsstrafe | Gültig, wenn vereinbart (§ 339 BGB). | Nicht direkt geregelt, nationale Gesetze gelten. | Kündigungsrecht | Ordentliche und außerordentliche Kündigung (§§ 620, 626 BGB). | Internationale Standards erlauben flexible Klauseln. | Höhere Gewalt | Nicht automatisch geregelt; Force-Majeure-Klauseln empfohlen. | Regelmäßig als Bestandteil internationaler Verträge. |
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