VertragshändlervertragDieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Lieferant und Vertragshändler, insbesondere zu Exklusivität, Preisen, Pflichten, Haftung und Vertragsbeendigung. Er bietet Flexibilität durch optionale Klauseln wie Mindestabnahmemengen, Wettbewerbsverbote und Bonusregelungen. Für internationale Beziehungen können zusätzliche Vereinbarungen wie Schiedsklauseln oder das CISG als Rechtsgrundlage hinzugefügt werden. Vertragshändlervertrag nach HGBZwischen Unternehmen (Lieferant): [Name des Unternehmens] [Adresse] [Handelsregister: Registernummer, Registergericht] und Vertragshändler (Händler): [Name des Vertragshändlers] [Adresse] [Handelsregister: Registernummer, Registergericht] wird folgender Vertragshändlervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertragshändler mit den in § 2 genannten Produkten zu beliefern. (2) Der Vertragshändler verpflichtet sich, diese Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in dem Vertragsgebiet [Definition des Gebiets, z. B. bestimmte Länder oder Regionen] zu vertreiben. (3) Der Vertragshändler ist ein unabhängiger Kaufmann und handelt nicht als Vertreter oder Vermittler des Lieferanten.
§ 2 Produkte(1) Die Produkte, die Gegenstand dieses Vertrags sind, umfassen: - [Auflistung der Produkte oder Produktkategorien].
(2) Änderungen der Produktpalette oder neue Produkte, die eingeführt werden, können durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien in diesen Vertrag aufgenommen werden.
§ 3 Vertragsgebiet und Exklusivität(1) Der Vertragshändler ist für den Vertrieb der Produkte ausschließlich in folgendem Vertragsgebiet zuständig: [Definition des Gebiets]. (2) Der Vertragshändler erhält in diesem Gebiet Exklusivrechte für den Vertrieb, es sei denn, der Lieferant hat bestehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten. (3) Der Vertragshändler verpflichtet sich, keine Produkte von Mitbewerbern des Lieferanten zu vertreiben, die direkt mit den vereinbarten Produkten konkurrieren.
§ 4 Rechte und Pflichten des Vertragshändlers(1) Der Vertragshändler verpflichtet sich, die Produkte aktiv und angemessen zu vermarkten und die Interessen des Lieferanten sorgfältig zu wahren. (2) Der Vertragshändler übernimmt die Kosten für Werbung, Verkauf und Lagerhaltung der Produkte, es sei denn, der Lieferant stellt diese ausdrücklich zur Verfügung. (3) Der Vertragshändler verpflichtet sich, den Lieferanten regelmäßig über Marktverhältnisse, Kundenwünsche und Geschäftsentwicklungen zu informieren.
§ 5 Rechte und Pflichten des Lieferanten(1) Der Lieferant verpflichtet sich, den Vertragshändler regelmäßig mit den vereinbarten Produkten zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu beliefern. (2) Der Lieferant unterstützt den Vertragshändler durch Schulungen, technische Unterstützung und Bereitstellung von Werbematerialien. (3) Der Lieferant informiert den Vertragshändler unverzüglich über Änderungen der Produktmerkmale, Preise oder Lieferbedingungen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen(1) Der Vertragshändler kauft die Produkte zu den im Anhang dieses Vertrags festgelegten Preisen. Änderungen der Preise bedürfen einer schriftlichen Mitteilung des Lieferanten mit einer Frist von [z. B. 30 Tagen]. (2) Der Vertragshändler zahlt die Rechnungen des Lieferanten innerhalb von [z. B. 30 Tagen] netto nach Rechnungsstellung. (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).
§ 7 Lagerhaltung und Mindestabnahme(1) Der Vertragshändler verpflichtet sich, eine ausreichende Menge der Produkte zu lagern, um eine kontinuierliche Belieferung seiner Kunden sicherzustellen. (2) Optionale Klausel: Der Vertragshändler verpflichtet sich, mindestens [Mindestabnahmemenge] Einheiten pro Jahr abzunehmen.
§ 8 Haftung und Gewährleistung(1) Der Lieferant haftet für Mängel der Produkte gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB. (2) Der Vertragshändler haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen. (3) Der Vertragshändler hat keine Befugnis, im Namen des Lieferanten Garantiezusagen gegenüber Kunden zu machen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. (3) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere: - Wiederholter Verstoß gegen Vertragspflichten,
- Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz einer Partei.
§ 10 Wettbewerbsverbot(1) Während der Laufzeit des Vertrags darf der Vertragshändler keine Produkte vertreiben, die mit den Produkten des Lieferanten in direktem Wettbewerb stehen. (2) Optionale Klausel: Nach Vertragsende gilt ein Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von [Zeitraum, max. 2 Jahre], sofern der Lieferant eine angemessene Entschädigung zahlt (§ 90a HGB).
§ 11 Geheimhaltung(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln. (2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 2 Jahren].
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten. (2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere den Vorschriften des HGB und BGB. (3) Optionale internationale Regelung: Für grenzüberschreitende Verträge können ergänzend die UNIDROIT-Prinzipien oder das CISG vereinbart werden.
§ 13 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Optionale KlauselnSchiedsklausel: "Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der ICC entschieden." Bonusregelung: - "Der Vertragshändler erhält einen Bonus in Höhe von [Betrag] EUR, wenn ein jährliches Verkaufsvolumen von [Betrag] EUR überschritten wird."
Force-Majeure-Klausel: - "Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt."
Marketingvereinbarung: - "Der Lieferant übernimmt [Prozentsatz] % der jährlichen Marketingkosten des Vertragshändlers bis zu einem Betrag von [Betrag] EUR."
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