GroßhandelsvertretervertragDieser Großhandelsvertretervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Großhandelsvertreter, insbesondere zu Pflichten, Vergütung, Wettbewerbsverbot und Haftung, gemäß den Vorgaben des HGB. Optionale Klauseln bieten Anpassungsmöglichkeiten wie Exklusivität, Bonussysteme oder internationale Regelungen. Für internationale Verträge können zusätzliche Vereinbarungen zu Währung, Recht und Schiedsverfahren ergänzt werden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit effizient zu gestalten. Großhandelsvertretervertrag nach HGBZwischen Unternehmen (Auftraggeber): [Name des Unternehmens] [Adresse] [Handelsregister: Handelsregisternummer, Registergericht] und Großhandelsvertreter (Auftragnehmer): [Name des Großhandelsvertreters] [Adresse] [USt-ID, falls vorhanden] wird folgender Großhandelsvertretervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Der Großhandelsvertreter wird beauftragt, die Produkte des Auftraggebers in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers zu vermitteln. (2) Der Großhandelsvertreter handelt als selbstständiger Unternehmer gemäß § 84 HGB und übernimmt die Vermittlung von Geschäften mit gewerblichen Abnehmern (z. B. Einzelhändlern oder anderen Großhändlern). (3) Das Vertragsgebiet umfasst [genaue Gebietsdefinition, z. B. geografische Regionen oder Länder]. (4) Die vertretenen Produkte sind: - [Auflistung der Produkte oder Produktkategorien].
§ 2 Rechte und Pflichten des Großhandelsvertreters(1) Der Großhandelsvertreter verpflichtet sich, die Produkte des Auftraggebers aktiv zu vermarkten und die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen (§ 86 HGB). (2) Der Großhandelsvertreter ist verpflichtet: - den Auftraggeber regelmäßig über Marktverhältnisse, Geschäftschancen und Kundenwünsche zu informieren,
- alle wesentlichen Informationen über vermittelte Geschäfte unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten.
(3) Der Großhandelsvertreter darf ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers keine konkurrierenden Produkte vertreiben. (4) Optionale Klausel: Der Großhandelsvertreter ist verpflichtet, ein jährliches Umsatzziel von [Betrag] EUR zu erreichen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers(1) Der Auftraggeber stellt dem Großhandelsvertreter alle notwendigen Informationen, Werbematerialien, Muster und Preislisten kostenlos zur Verfügung (§ 86a HGB). (2) Der Auftraggeber unterstützt den Großhandelsvertreter bei der Kundenakquise durch Marketingmaßnahmen, Schulungen oder Produktschulungen. (3) Änderungen der Produktpalette, Preise oder Lieferbedingungen sind dem Großhandelsvertreter rechtzeitig mitzuteilen.
§ 4 Vergütung(1) Der Großhandelsvertreter erhält eine Provision von [Prozentsatz] % auf alle von ihm vermittelten und vom Auftraggeber ausgeführten Geschäfte (§ 87 HGB). (2) Die Provision wird fällig, sobald das Geschäft ausgeführt und der Kunde die Zahlung geleistet hat (§ 87a HGB). (3) Eine monatliche Abrechnung erfolgt bis zum [z. B. 10. des Folgemonats], und die Provision wird innerhalb von [z. B. 14 Tagen] überwiesen. (4) Optionale Klausel: Ein monatliches Fixum von [Betrag] EUR wird als Vorschuss auf die Provision gezahlt.
§ 5 Aufwendungsersatz(1) Der Großhandelsvertreter trägt seine laufenden Kosten (z. B. Reisekosten, Bürokosten) selbst, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. (2) Optionale Klausel: Besondere Aufwendungen, wie Messebesuche oder spezifische Marketingaktivitäten, werden vom Auftraggeber nach vorheriger Genehmigung erstattet.
§ 6 Wettbewerbsverbot(1) Während der Vertragslaufzeit darf der Großhandelsvertreter keine konkurrierenden Produkte oder Dienstleistungen vermitteln (§ 90 HGB). (2) Optionale Klausel: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gilt für einen Zeitraum von [Zeitraum, max. 2 Jahre] im Gebiet [genaues Verkaufsgebiet] und verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Karenzentschädigung (§ 90a HGB).
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Monatsende kündigen (§ 89 HGB). (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 89a HGB).
§ 8 Schadensersatz(1) Der Großhandelsvertreter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. (2) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Informations- und Unterstützungspflichten entstehen.
§ 9 Vertragsstrafe(1) Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot oder die Geheimhaltungspflicht zahlt der Großhandelsvertreter eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] EUR. (2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 10 Geheimhaltung(1) Der Großhandelsvertreter verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen über das Unternehmen, insbesondere Geschäfts- und Kundendaten, während und nach der Vertragslaufzeit geheim zu halten. (2) Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von [z. B. 2 Jahren] nach Vertragsende.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. (2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere den Vorschriften des HGB. (3) Optionale internationale Regelung: Für grenzüberschreitende Verträge kann das UNIDROIT-Prinzipien oder CISG als ergänzende Rechtsgrundlage vereinbart werden.
Optionale KlauselnExklusivitätsklausel: "Der Großhandelsvertreter ist der alleinige Vertreter im Gebiet [Gebiet]." Bonusregelung: - "Bei Erreichen eines jährlichen Umsatzes von [Betrag] EUR erhält der Großhandelsvertreter einen Bonus von [Betrag] EUR."
Force-Majeure-Klausel: - "Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen)."
Schiedsklausel: - "Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der ICC entschieden."
Ergänzungen für internationale VerträgeGebietsanpassung: - Präzise Definition des internationalen Gebiets (z. B. Regionen oder spezifische Länder).
Währungsregelungen: - Festlegung der Währung für die Provisionszahlungen und Regelungen zu Wechselkursrisiken.
Anwendbares Recht: - Vereinbarung eines neutralen Rechts wie der UNIDROIT-Prinzipien oder des CISG.
Steuerliche Regelungen: - Berücksichtigung steuerlicher Pflichten in den jeweiligen Ländern.
Schiedsgerichtsbarkeit: - Für internationale Streitigkeiten wird oft ein Schiedsgericht gewählt, um Gerichtsverfahren in nationalen Systemen zu vermeiden.
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