KaufvertragNachfolgend ein einfacher Kaufvertrag, der auch in einen Rahmenvertrag umformuliert werden kann. Kaufvertrag zwischen Kaufleuten nach HGBZwischen: Verkäufer: [Name des Verkäufers] [Anschrift] [Registereintrag: Handelsregisternummer, Registergericht] und Käufer: [Name des Käufers] [Anschrift] [Registereintrag: Handelsregisternummer, Registergericht] wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die folgenden Waren zu verkaufen und zu liefern: - Beschreibung der Waren: [z. B. Anzahl, Qualität, Art, Spezifikationen, Normen]
- Gesamtmenge: [Menge]
- Einzelpreis: [Preis pro Einheit, netto]
- Gesamtpreis: [Gesamtpreis, netto]
(2) Die Ware muss den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Qualitätsabweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Käufers.
§ 2 Lieferbedingungen(1) Lieferzeit: Die Lieferung erfolgt bis spätestens [Datum] an folgende Adresse: [Lieferanschrift]. (2) Lieferart: - Die Lieferung erfolgt gemäß Incoterms® 2020: [z. B. EXW, FCA, CIF, DDP].
(3) Gefahrübergang: Der Gefahrübergang erfolgt gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen. (4) Verzögerungsschäden: Bei Lieferverzug haftet der Verkäufer gemäß §§ 286 ff. BGB für Verzögerungsschäden.
§ 3 Zahlungsbedingungen(1) Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis wie folgt zu zahlen: - Zahlungsziel: [z. B. innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum].
- Zahlungsart: Überweisung auf das Konto des Verkäufers:
- IBAN: [IBAN]
- BIC: [BIC]
- Bank: [Bankname].
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
§ 4 Untersuchungspflicht und Rügepflicht (§ 377 HGB)(1) Der Käufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen. (2) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer binnen [x] Tagen schriftlich angezeigt werden. (3) Verdeckte Mängel sind binnen [x] Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. (4) Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (§ 449 BGB). (2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab (§ 398 BGB).
§ 6 Gewährleistung und Haftung(1) Die Gewährleistung richtet sich nach §§ 433 ff. BGB in Verbindung mit den Regelungen des HGB. (2) Bei Sachmängeln ist der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). (3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bleiben unberührt (§§ 280, 281 BGB).
§ 7 Höhere Gewalt (Force Majeure)(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Epidemien, Regierungsmaßnahmen). (2) Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich über das Ereignis informieren.
§ 8 VertraulichkeitDie Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. (2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere dem HGB und BGB. (3) Alternative internationale Regelung (optional): Bei grenzüberschreitenden Verträgen kann das UN-Kaufrecht (CISG) angewendet werden, sofern die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren: - Optionale Klausel: "Dieser Vertrag unterliegt dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), soweit es nicht durch individuelle Klauseln ergänzt wird."
§ 10 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Optionale Klauseln und AlternativenSchiedsgerichtsklausel (statt Gerichtsstand): "Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) entschieden." Lieferung auf Abruf: "Der Käufer ist berechtigt, die Ware in Teilmengen auf Abruf innerhalb von [Zeitraum] abzunehmen." Bonitätsprüfungsklausel: "Der Verkäufer behält sich vor, vor Vertragsabschluss die Bonität des Käufers zu prüfen." Langfristige Rahmenvereinbarung: - "Dieser Vertrag regelt die Lieferung von Waren für einen Zeitraum von [Dauer]. Einzelabrufe erfolgen auf Basis der hier vereinbarten Konditionen."
Kostenteilung für Transport: - "Die Transportkosten werden zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen."
Vergleich deutsches und internationales HandelsrechtAspekt | Deutsches Handelsrecht (HGB) | CISG (UN-Kaufrecht) |
---|
Rügepflicht | § 377 HGB: Strikte Rügepflicht | Keine Rügepflicht, aber unverzügliche Anzeige bei Mängeln erforderlich. | Eigentumsvorbehalt | Anerkannt, muss ausdrücklich vereinbart werden. | Nicht geregelt. Nationale Regelungen gelten. | Haftung für Verzögerung | Nach BGB geregelt | Kein spezifischer Schadensersatz für Verzögerung, nur allgemeiner Ersatz. | Gefahrübergang | Nach Incoterms oder §§ 446, 447 BGB | Bei Übergabe an den ersten Frachtführer (Art. 67 CISG). |
Unterschriften[Ort, Datum] Verkäufer
[Name, Funktion] Käufer
[Name, Funktion] |