HandelsvertretervertragDieser Handelsvertretervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Unternehmen und Handelsvertreter, insbesondere zu Vergütung, Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung und Haftung, gemäß den Vorgaben des HGB. Ergänzend können internationale Aspekte wie Schiedsverfahren, Währungsregelungen und neutrale Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden. Die UNIDROIT-Prinzipien und das CISG bieten flexible Alternativen für grenzüberschreitende Vereinbarungen, insbesondere bei komplexen Handelsbeziehungen. Handelsvertretervertrag nach HGBZwischen Unternehmen (Auftraggeber): [Name des Unternehmens] [Anschrift] [Registereintrag: Handelsregisternummer, Registergericht] und Handelsvertreter (Auftragnehmer): [Name des Handelsvertreters] [Anschrift] [USt-ID, falls vorhanden] wird folgender Handelsvertretervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Der Handelsvertreter wird beauftragt, die Produkte/Dienstleistungen des Unternehmens in dem Gebiet [genaues Verkaufsgebiet] zu vertreten und zu vermitteln. (2) Der Handelsvertreter handelt im Namen und auf Rechnung des Unternehmens (§ 84 HGB). (3) Die vom Handelsvertreter zu vertretenden Produkte/Dienstleistungen sind: - [Auflistung der Produkte oder Dienstleistungen].
§ 2 Pflichten des Handelsvertreters(1) Der Handelsvertreter verpflichtet sich, die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen (§ 86 HGB). (2) Der Handelsvertreter ist verpflichtet, das Unternehmen regelmäßig über Marktverhältnisse, Geschäftschancen und Kundenwünsche zu informieren. (3) Der Handelsvertreter darf ohne Zustimmung des Unternehmens keine Geschäfte vermitteln, die mit den Produkten/Dienstleistungen des Unternehmens konkurrieren. (4) Alle erstellten Angebote und abgeschlossenen Verträge sind unverzüglich dem Unternehmen mitzuteilen.
§ 3 Pflichten des Unternehmens(1) Das Unternehmen verpflichtet sich, den Handelsvertreter mit allen notwendigen Informationen, Mustern, Preislisten und Unterlagen zu versorgen, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich sind (§ 86a HGB). (2) Das Unternehmen stellt dem Handelsvertreter die notwendigen Werbematerialien kostenlos zur Verfügung. (3) Das Unternehmen informiert den Handelsvertreter unverzüglich über Änderungen der Produktpalette, Preise und Lieferbedingungen.
§ 4 Vergütung(1) Der Handelsvertreter erhält eine Provision in Höhe von [Prozentsatz] % auf alle von ihm vermittelten und vom Unternehmen ausgeführten Geschäfte (§ 87 HGB). (2) Die Provision wird fällig, sobald das Geschäft ausgeführt wurde und der Kunde die Zahlung geleistet hat (§ 87a HGB). (3) Ein Anspruch auf Vorschüsse besteht nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. (4) Es wird eine monatliche Abrechnung erstellt und die Provision bis zum [Tag] des Folgemonats ausgezahlt.
§ 5 Aufwendungsersatz(1) Der Handelsvertreter trägt seine laufenden Kosten (z. B. Reisekosten, Bürokosten) selbst, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. (2) Optionale Klausel: Das Unternehmen erstattet dem Handelsvertreter besondere, vorab genehmigte Aufwendungen gegen Vorlage von Belegen.
§ 6 Wettbewerbsverbot(1) Während der Vertragslaufzeit darf der Handelsvertreter keine Produkte oder Dienstleistungen vertreten, die mit denen des Unternehmens konkurrieren (§ 90 HGB). (2) Optionale Klausel: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von [Zeitraum, max. 2 Jahre] im Gebiet [genaues Verkaufsgebiet]. (3) Das Unternehmen verpflichtet sich, für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot eine angemessene Karenzentschädigung zu zahlen (§ 90a HGB).
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Monatsende kündigen (§ 89 HGB). (3) Optionale Klausel: Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf von [Zeitraum], es sei denn, er wird verlängert. (4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 89a HGB).
§ 8 Schadensersatz(1) Der Handelsvertreter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. (2) Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Informations- und Unterstützungspflichten entstehen.
§ 9 Vertragsstrafe(1) Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder die Geheimhaltungspflicht zahlt der Handelsvertreter eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] EUR. (2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 10 Geheimhaltung(1) Der Handelsvertreter verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen über das Unternehmen, insbesondere Geschäfts- und Kundendaten, auch nach Vertragsende geheim zu halten. (2) Optionale Klausel: Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von [z. B. 2 Jahren] nach Vertragsende.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. (2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere den Vorschriften des HGB. (3) Optionale internationale Regelung: Bei grenzüberschreitenden Verträgen kann das UNIDROIT-Prinzipien- oder CISG als ergänzende Rechtsgrundlage vereinbart werden.
Ergänzende Anforderungen für internationale VerträgeGenaue Gebietsfestlegung - Für internationale Handelsvertreterverträge sollte das geografische Tätigkeitsgebiet klar definiert sein (z. B. "EU-Länder außer Deutschland").
Währung und Zahlungsmodalitäten - Angabe der Währung und Regelungen zu Wechselkursrisiken.
Anwendbares Recht - Bestimmung eines neutralen, international anerkannten Rechts wie den UNIDROIT-Prinzipien oder das CISG.
Schiedsklausel - Bei internationalen Streitigkeiten wird häufig ein Schiedsgericht (z. B. ICC-Schiedsgericht in Paris) vereinbart, um langwierige Verfahren in nationalen Gerichten zu vermeiden.
Steuerliche Aspekte - Klärung der steuerlichen Pflichten des Handelsvertreters (z. B. Umsatzsteuerpflicht in beiden Ländern).
Optionale KlauselnSchiedsklausel: "Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der ICC entschieden." Force-Majeure-Klausel: "Keine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen)." Exklusivitätsklausel: "Der Handelsvertreter ist der alleinige Vertreter des Unternehmens im Gebiet [Gebiet]." Bonusregelung: - "Bei Überschreiten eines Umsatzes von [Betrag] EUR erhält der Handelsvertreter einen Bonus von [Betrag] EUR."
AlternativenAspekt | Deutsches Recht (HGB) | UNIDROIT-Prinzipien | CISG (UN-Kaufrecht) |
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Anwendbarkeit | Für Handelsvertreterverträge in Deutschland | Flexibel, auch für internationale Verträge geeignet | Auf Warenverkauf beschränkt, keine Regelungen für Handelsvertreter | Wettbewerbsverbot | Streng geregelt (§§ 90, 90a HGB) | Individuelle Vertragsfreiheit | Nicht geregelt | Geheimhaltung | Explizite Klauseln erforderlich | Allgemeine Verpflichtung zur Fairness | Nicht explizit geregelt | Schiedsverfahren | Optional, aber nationaler Gerichtsstand bevorzugt | Schiedsgericht wird häufig gewählt | Nicht direkt betroffen |
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